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Der sächsische Landtag hat ein neues Gesetz zur finanziellen Unterstützung kinderloser Paare, die auf eine künstliche Befruchtung angewiesen sind, genehmigt. Bis zu drei Versuche werden vom Land mit 600 Euro unterstützt. Das bedeutet für die betroffenen Paare je nach Menge der notwendigen Hormone zur Vorbehandlung fast eine Halbierung der Kosten für den Behandlungszyklus. Das Geld reicht ziemlich genau für die eigentlichen Behandlungskosten aus, die ja als Pauschale fixiert sind, nur die Medikamente müssen daher von den Patienten bezahlt werden.
Organisatorisches ist jedoch noch zu klären: Wo die Anträge gestellt werden können und ab wann diese Regelung genau gilt (voraussichtlich im Frühjahr), ist noch zu klären. Die Unterstützung ist an drei Bedingungen geknüpft: Die Paare müssen in Sachsen wohnen, sich im Freistaat behandeln lassen – und verheiratet sein.
Letzteres stößt jedoch auf Protest der Opposition: Linke, FDP und Grüne warfen der Regierung ein veraltetes Familienbild vor.
Das Bundesverfassungsgericht hält derlei Klauseln aber für zulässig. Es urteilte vor zwei Jahren, dass die künstliche Befruchtung nicht zur medizinischen Grundversorgung gehöre. Dem Gesetzgeber stehe es frei, Eheleute besserzustellen – etwa um Einzelfallprüfungen zu vermeiden.
Andere Länder und Berufsverbände sehen den sächsischen Vorstoß allerdings auch mit Sorge. Sie fürchten, dass der Bund nun erst recht keinen Anlass mehr sieht, zu handeln. Ulrich Hilland, Vorsitzender des Bundesverbandes reproduktionsmedizinischer Zentren (BZR): „Für alle betroffenen Paare ist es wichtig, dass deutschlandweit einheitliche Regeln gelten.“
Wow, tatsächlich eine ganze Million? Unglaublich!
Da ist selbst der vielzitierte “Tropfen auf den heißen Stein” im Vergleich noch wie eine Flutwelle.
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Auch wenn ich leider nich in Sachsen wohne, aber gilt Insemination auch als Kriterium? Nur für den Fall, dass RLP sich auch mal erbarmen sollte.
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Wow, das ist ja mal eine Ansage! Endlich redet der Bundesrat nicht nur, sondern ein Bundesland handelt auch mal. Klasse!
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Ich hatte immer gedacht, das Deutschland schon lange vereint ist ??? Hab ich mich da so getäuscht ????? Wieso nur Sachsen??? In ganz Deutschland gibt es diesen ( Problem)
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@lalunama: schreib das Ulla Schmidt, Fraus Caspers-Mercks, Angie und wie sie da alle an den “Schalthebeln der Macht” heißen mögen…
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na immerhin ein lichtblick. leute langsam gehts vorran.
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Ich freue mich über diese Regelung. Sie wird zeigen, dass die Zahl der Paare, die Kinderwunschbehandlungen wegen ungewollter Kinderlosigkeit nutzen, steigt. Somit ist das dann auch ein Vorzeigeprojekt für die anderen Bundesländer.
Ich würde gern mal den originalen Gesetzestext lesen. Es ist wirklich unklar, was unter “künstlicher Befruchtung” zu verstehen ist. Auch Insemination?
Wenn die Vorgabe “nur” lautet, dass man verheiratet sein muss, könnte das durchaus auch was für verheiratete Paare sein, die eine HI oder wenigstens eine H-IVF durchführen lassen. Über so eine Regelung freue ich mich besonders.
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Ja na super das ist der hammer…
ich komme aus Brandenburg , und das halb darf ich und mein man weiter leiden weil wir ein Wunsch haben.ich bin so sauer…warum nur Sachsen ????
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[...] Nach Auffassung des Familienministeriums sind die Kosten für den ersten Versuch dem Paar noch zumutbar. Bei der zweiten und dritten Behandlung erhalten sie eine Pausschale von bis zu 900 Euro, bei der vierten Behandlung 1600 bis 1800 Euro. Insgesamt spendiert Sachsen dafür eine Million Euro. [...]
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[...] Bundesländer Sachsen hat damit angefangen, kinderlose Paare finanziell zu unterstützen und löst damit einen Rechtfertigungsdruck in anderen Bundesländern aus. Berlin ist [...]
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[...] kling ja schon einmal erfreulich konkret. Erneut erwähnt sie das “Sachsenmodell” als Basis für eine Gesetzesänderung: Aus dieser Überlegung heraus habe ich [...]
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