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Im Mai des letzten Jahres kam es zu einer Novelle der “Richtlinien Bundesärztekammer zur Durchführung der assistierten Reproduktionâ€, die im Ärzteblatt veröffentlicht wurden und über die ich hier auch bereits berichtete.
Keine Ethikkommission mehr notwendig
Unverheiratete Paare müssen demzufolge nun nicht mehr der Ethikkommission gemeldet werden, wenn sie sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen möchten. Diese Entscheidung galt vorbehaltlich einer entsprechenden Umsetzung der Landesärztekammern. In Niedersachsen ist diese nun erfolgt und man sieht nun von weiteren Reglementierungen ab.
Kosten werden jedoch weiterhin nicht übernommen
Unabhängig von dieser Regelung ist jedoch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen weiterhin unverändert. Bei unverheirateten Paaren werden die Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Auslegung erst kürzlich.
Informationen zu anderen Bundesländern?
In diesem Zusammenhang würden mich Regelungen anderer Budnesländer interessieren. Gibt es da Änderungen oder andere Regelungen? Über entsprechende Kommentare wird gebeten, danke.
Auch in Baden Württemberg muß seit 1. März kein Antrag mehr bei der Ethikkommission gestellt werden!
Ich finde das ist auch Zeit geworden.
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