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Krankenkassen

Bundeswehr erstattet Kosten nicht mehr

Nachdem schon niedrigere Instanzen Angehörigen der Bundeswehr die Kostenübernahme für Maßnahmen der küstlichen Befruchtung zustanden:

Allein die medizinische Notwendigkeit sei ausschlaggebend. Die freie Heilfürsorge – eine kostenlose Betreuung innerhalb der truppenärztlichen Organisation, da Soldaten nicht krankenversichert sind – umfasse auch Erkrankungen, die nicht dem Erhalt der Wehrdienstfähigkeit dienten. Das Gericht stellte der Bundeswehr frei, entweder die Kosten für die künstliche Befruchtung zu tragen oder aber die medizinische Leistung durch ihre Truppenärzte selbst zu erbringen.

und dies am 27. November vom Bundesverwaltungsgericht betägt wurde, wurde im weiteren Verlauf sogar eine 100%ige Kostenübernahme zugestanden, wie die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg auf ihrer Hopmepage ausführt. Interessant ist der dort erwähnte Zusatz, dass ein Antrag in Form eines Kostenplans nicht notwendig sei, wie weiter unten erläutert wird.

Diese glücklichen Zeiten für die Soldaten und Soldatinnen sind nun seit dem 1.12.2004 vorbei

Es handelte sich bei dieser Regelung lediglich um eine Übergangsregelung, die nun durch Änderung der Allgemeinen Vorschrift zu §69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetz wieder aufgehoben wurde. Diese Verwaltungsvorschrift stellt nun ausdrücklich fest, dass die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung keine Massnahmen abdeckt, welche ausschließlich wegen unerfüllten Kinderwunsches durchgeführt werden. Eine Verordung solche Massnahmen durch Truppenärzte ist seit dem 1.12.2004 nicht mehr erlaubt.

Betroffene Paare, die vor diesem Stichtag einen Antrag auf eine Kostenübernahme gestellt haben, haben weiterhin einen Anspruch auf die volle Erstattung der Kosten. Vor diesem Hintergrund gewinnt die o. g. Regelung an Bedeutung, nach welcher ein gesonderter Antrag bisher ausdrücklich nicht notwendig gewesen ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…


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Kommentare

1 Kommentar für “Bundeswehr erstattet Kosten nicht mehr”

  1. [...] Seite Ende 2004 werden die Kosten für eine künstliche Befruchtung für Angehörige der Bundeswehr nicht mehr übernommen. [...]


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    Geschrieben von Truppenärztliche Versorgung: Keine IVF am 21. Februar 2009 um 01:26

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