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Nachdem schon niedrigere Instanzen Angehörigen der Bundeswehr die Kostenübernahme für Maßnahmen der küstlichen Befruchtung zustanden:
Allein die medizinische Notwendigkeit sei ausschlaggebend. Die freie Heilfürsorge – eine kostenlose Betreuung innerhalb der truppenärztlichen Organisation, da Soldaten nicht krankenversichert sind – umfasse auch Erkrankungen, die nicht dem Erhalt der Wehrdienstfähigkeit dienten. Das Gericht stellte der Bundeswehr frei, entweder die Kosten für die künstliche Befruchtung zu tragen oder aber die medizinische Leistung durch ihre Truppenärzte selbst zu erbringen.
und dies am 27. November vom Bundesverwaltungsgericht betägt wurde, wurde im weiteren Verlauf sogar eine 100%ige Kostenübernahme zugestanden, wie die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Württemberg auf ihrer Hopmepage ausführt. Interessant ist der dort erwähnte Zusatz, dass ein Antrag in Form eines Kostenplans nicht notwendig sei, wie weiter unten erläutert wird.
Betroffene Paare, die vor diesem Stichtag einen Antrag auf eine Kostenübernahme gestellt haben, haben weiterhin einen Anspruch auf die volle Erstattung der Kosten. Vor diesem Hintergrund gewinnt die o. g. Regelung an Bedeutung, nach welcher ein gesonderter Antrag bisher ausdrücklich nicht notwendig gewesen ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
[...] Seite Ende 2004 werden die Kosten für eine künstliche Befruchtung für Angehörige der Bundeswehr nicht mehr übernommen. [...]
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