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Ausland

Volksabstimmung über Reproduktionsmedizin in Italien

Es wurde in diesem Blog bereits über Pläne berichtet, dass seit Ende 2003 gültige sehr strenges Gesetz zur Reproduktionsmedizin in Italien durch eine Volksbefragung wieder aufzuheben.

Die gegenwärtig gültigen Regelungen Regelungen im einzelnen:


- Einer künstlichen Befruchtung können sich nur verheiratete Paare oder solche, welche sich in einem eheähnlichen Verhältnis befinden, unterziehen.
- Homosexuellen und Alleinstehenden ist eine solche Behandlung untersagt.
- Samen- und Eizellspenden sind untersagt.
- Embryonen dürfen weder eingefroren noch vernichtet oder für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.
- Das Gesetz erkennt Kinderlosigkeit erstmals als behandlungsbedürftige Erkrankung an.
- Ein nationales Register wird erstellt, in dem zugelassene Kliniken aufgenommen werden und dann praktizieren können. Die Auflagen für die Aufnahme sind sehr umfangreich und streng.
- Klonen von Menschen und Tieren ist verboten.

Die Standard berichtet in seiner aktuelle Ausgabe darüber:

In Italien wird am 12. Juni eine Volksabstimmung stattfinden, bei der über die Änderung des neuen Gesetzes über die künstliche Befruchtung entschieden werden soll. Dies wurde von Innenminister Giuseppe Pisanu am Freitag bekannt gegeben. Das Gesetz, eines der restriktivsten Europas, war im vergangenen Jahr von einer parteiübergreifenden, katholisch-konservativen Front gegen den erbitterten Widerstand der liberalen Kräfte und vieler Frauen im Parlament verabschiedet worden.

Die Ausssichten auf Erfolg sind nach Angaben von “Die Standard” gering, da mindestens 50% der Stimmberechtigten an der Abstimmung teilnehmen müssen.


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