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Damit meint der Gynäkologe Severino Antinori vermutlich den weltanschaulich und religiös geprägten Inhalt des Urteils, welches in Italien gefällt wurde:
Ein Gericht im norditalienischen Vigevano lehnte den Wunsch einer 30-jährigen Klägerin ab, die Spermien ihres im Koma liegenden Mannes für eine künstliche Befruchtung gewinnen wollte, wie die Mailänder Tageszeitung „Corriere della Sera“ vom Donnerstag berichtete.
In einer niedrigeren Instanz wurde im Februar entschieden, dass die Spermien entnommen werden dürfen.
Staatsanwaltschaft und Richterin argumentierten nun, das italienische Gesetz erlaube eine Zeugung im Reagenzglas nur für unfruchtbare Paare. Außerdem müsse von beiden Partnern der Wille zur In-vitro-Befruchtung klar bekundet werden. Beide Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
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