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Ausland

Präimplantationsdiagnostik wird von der Kasse nicht bezahlt

Die Präimplantationsdiagnostik darf in Deutschland nicht durchgeführt werden. Begibt sich ein Paar ins Ausland, um sich einer solchen behandlung zu unterziehen, dann muss dies von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden, so urteilte das Sozialgericht Berlin heute (SG Berlin, Urteil vom 05.06.2007, Az. S 86 KR 660/04)

In seiner Erklärung des Gerichts: Präimplantationsdiagnostische Leistungen in Belgien sind von deutschen Krankenkassen nicht zu bezahlen. Es kann dahinstehen, ob es sich bei der PID überhaupt um eine “Krankenbehandlung” im Sinne der §§ 13 Abs. 4 und 5 SGB-V handelt. Die PID ist jedenfalls keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Das Sozialgericht hat in seinem Urteil darauf verwiesen, dass eine Krankenkasse nur dann die Kosten für eine medizinische Untersuchung übernehmen darf, wenn diese zuvor in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurde. Dafür ist im Regelfall eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) notwendig.

Die Sprungrevision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der streitigen Rechtsfragen zugelassen.

Geklagt hatte eine 32-jährige Berlinerin, die an der x-chromosomal vererbten Septischen Granulomatose leidet.

Dieser Gendefekt wird bei ihr mit einer 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit an Kinder weitergegeben. Bei betroffenen Söhnen würde dies die Erkrankung auslösen und als Folge der Störung des Immunsystems zu lebensbedrohlichen Erkrankungen führen. Betroffene Töchter wären wie die Klägerin Überträgerin des Defekts. Deshalb wollte die 32-Jährige einen Embryo untersuchen lassen, und zwar in Belgien.

Via: Jurion

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Kommentare

5 Kommentare für “Präimplantationsdiagnostik wird von der Kasse nicht bezahlt”

  1. Ach so, die Krankenkassen übernehmen dann also lieber anschließend die Behandlungskosten für ein chronisch krankes Kind. Ja, das finde ich logisch. :-/

    (PS: Sie bekommen demnächst Post, bitte nicht wundern. Ist auch ganz ehrlich kein Schierling drin. *g*)


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    Geschrieben von Ute am 5. Juni 2007 um 22:54
  2. aha…?
    Bin gespannt :-)


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    Geschrieben von E. Breitbach am 5. Juni 2007 um 22:59
  3. Da bleibt den Betroffenen erstmal nur, sich um eine Rechnung zu bemühen, die die PID nicht extra ausweist. In dem Fall würden dann wenigstens die anteiligen Behandlungskosten (sofern verheiratet, in den Altersgrenzen, noch keine 3 Versuche verbraucht) der übrigen Leistungen übernommen werden. …


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    Geschrieben von Rebella am 5. Juni 2007 um 23:55
  4. @ Ute: danke! Beim ersten Überfliegen sehr spannend. Ich muss nur mal wieder mein Englisch aktivieren, das ist doch sehr eingerostet, wenn es nicht um wissenschaftliche Artikel geht ;-)


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    Geschrieben von E. Breitbach am 7. Juni 2007 um 22:46
  5. Bitte, gern geschehen. Ich hoffe, daß das Buch bald auch außerhalb Südafrikas erhältlich ist und vielleicht auch in anderen Sprachen. Die Autorin erwähnte sowas vor einiger Zeit mal in ihrem Blog. (tertia.org)


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    Geschrieben von Ute am 7. Juni 2007 um 23:44

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