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Auf der Seite des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht findet sich eine tabellarische Übersicht über die gesetzlichen Regelungen zur Fortplanzungsmedizin in europäischen Ländern.
Diese Übersicht ist sehr knapp gehalten. So fehlt z. B. bei Deutschland der Hinweis, dass die befruchteten Eizellen zum Transfer in die Gebärmutter bereits im Vorkern-Stadium ausgewählt werden müssen. Trotzdem eine interessante und informative Übersicht.
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